Was ist zu tun, wenn der Trauerfall eintritt?

 

Tritt in Ihrem Hause ein Sterbefall ein, so stellt der behandelnde Arzt, bzw. Notarzt den Totenschein aus. Danach ist ein Bestattungsinstitut zu benachrichtigen, um die Überführung vorzubereiten. Zur Erledigung der nötigen Formalitäten benötigt man Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil und evtl. auch Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners. Ihr Bestattungsinstitut übernimmt die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt. In einem persönlichen Beratungsgespräch zwischen den Hinterbliebenen und dem Bestatter wird- ganz individuell – die Durchführung der Beisetzung und die damit verbundenen Modalitäten besprochen.

 

Hierzu gehören u.a.:

  •  Die Festlegung der Bestattungsart
  •  Klärung der Friedhofsangelegenheiten
  • Erstellung der Drucksachen, Schaltung von Anzeigen etc.
  • Einreichungen bei Versicherungen

Wir bieten sämtliche, in unserem Kulturkreis üblichen Bestattungsarten an.